Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB's)

I. Allgemeines
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Marx Trapezbleche und Handels GmbH. Geschäftsführer Holm Marx und Christoph Marx, Judenstraße 41, 25725 Schafstedt.
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen / Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1, sowie gegenüber Privatpersonen. 
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
des Bestellers sind nur von uns anerkannt, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
II. Angebot
Unsere Angebote sind stets unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit eines Angebotes nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist.
III. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt zustande durch:
a.) Erstellung einer Auftragsbestätigung durch die Firma Marx Trapezbleche und Handels GmbH (Angebot)
b.) die Bestellung des Kunden, durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Annahme)
2. wichtig: Die Bestellung des Kunden ( Annahme) führt eine rechtliche Bindung herbei. Deshalb vergleichen Sie bitte vor Unterzeichnung die gesamte Auftragsbestätigung mit Ihrem Leistungsangebot bezogen auf das Warenangebot (Preise, Anzahl, Maße, RAL-Farbton, Beschichtung, 1. o. 2. Wahl usw.).
IV. Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Grundsätzlich gelten unsere Preise aus der schriftlichen Vereinbarung, die durch die Auftragsbestätigung zustande gekommen ist. 
3. Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf das obenseitig genannte Konto zu erfolgen.
4. Bei einem Barverkauf wird ein 2%-iger Skonto gewährt.
5. Sofern nichts Anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen abzüglich 2% Skonto; innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen.
6. Verzugszinsen werden in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Privatleuten und 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmen geltend berechnet. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen gegenüber Unternehmern bleibt uns vorbehalten.
7. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. 
8. Die in der Preisliste angegebenen Preise sind unverbindlich und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
V. Prospekte, Preislisten, Angaben über Maße
Prospekte, Preislisten, Angabe über Maße, besondere Eigenschaften und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen sind vor der Verwendung der Ware vom Käufer anzufordern. Die darin enthaltenen Auskünfte gelten lediglich als Richtlinien. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung angeführt werden. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Fehler bzw. fehlerhafte Angaben in den von uns ausgehändigten Prospekten, Beschreibungen, Gebrauchsanweisungen etc. unserer Lieferanten.
VI. Unentgeltliche technische Beratung, Aufmaß, Berechnung v. Mengen usw. 
Unentgeltliche technische Beratung, Aufmaß, Berechnung von Mengen usw. sind ausschl. Serviceleistungen, für die wir keine Haftung übernehmen. Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgerechten Verarbeitung unserer Produkte.
VII. Lieferbedingungen
1. Ware zur Selbstabholung ist innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen.
2. Auslieferungen
a) Bezüglich des verbindlichen Liefertermins werden Sie grundsätzlich von uns benachrichtigt.
b) Feste Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Sie sind grundsätzlich nicht als Fixgeschäft anzusehen.
3. Erfüllungsort:
a) Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort.
b) Auslieferungen erfolgen zur Baustelle unabgeladen: Lieferungen frei Ort werden so nah an die Verwendungsstelle wie möglich und nach dem Ermessen des Frachtführers geliefert. Der Käufer ist verpflichtet, die notwendige Bemannung für die Entladung zur Verfügung zu stellen, sowie eine Empfangskontrolle der gelieferten Ware durchzuführen. Sämtliche Entladekosten und -risiken gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.Verstauung u. Sicherheit bzw. ordnungsgemäße Sicherung der Ladung. 
Der Belader haftet nicht für die Verstauung u. Sicherheit der Ladung i. S. von § 22 STVO. i. V. m. VDI-Richtl. 2700. Der Verlader haftet gem. § 29 Abs. 1 GGVSEB nicht für die ordnungsgemäße Ladungssicherung der Ware nach Kapital 7.5 ADR.

VIII. Anhänger - unentgeltlich

Auf Kundenwunsch werden für Selbstabholer von uns unentgeltlich Anhänger für den Warentransport gestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anhänger ausschließlich für den Transport der bei uns erworbenen Ware verwendet werden dürfen. Wir gestatten die Nutzung der Anhänger ausschließlich für den Transport von der Verladestelle (Fa. Marx) bis zur Entladestelle (Kunde), sowie für die Leerfahrt/ Rückfahrt von der Entladestelle zur Verladestelle.
IX. Prüf- und Rügepflichten
1. Für die Prüf- und Rügepflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Einem Verzicht der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB durch den Besteller wird ausdrücklich widersprochen. Der Besteller hat die Ware einer vollumfänglichen Eingangskontrolle zu unterziehen.
2. Bei Warenannahme bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Lieferschein die Ware auf Vollzähligkeit und Unversehrtheit geprüft zu haben.
X. Lagerung der Ware
Bei nicht sofort verarbeiteter Ware muss die Lagerung wie folgt erfolgen: Trocken und nicht der Sonnenbestrahlung ausgesetzt. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung verfällt für diese Ware jeglicher Gewährleistungsanspruch.
XI. Möglichkeit der Farbabweichung vom RAL-Ton:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der angebotenen Ware die RAL-Töne leicht vom Originalton abweichen können, da diese aus mehreren Coils (Blechrollen) zusammengestellt werden. Hierfür wird keine Mängelgewährleistung übernommen und daher kann ein Reklamationsanspruch nicht geltend gemacht werden.
XII. Möglichkeit von Druckstellen bei Isolierpaneelen und bei Trapezblechen:
Bei Isolierpaneelen, die eine Ober- oder Unterschale und bei Trapezblechen, die eine Blechdicke unter 0,5 mm Stärke haben, können Druckstellen entstehen. Diese Beschädigungen können durch das Verzurren der Gurte zum Transport oder durch die Be- und Entladung entstehen. Hierfür wird keine Mängelgewährleistung übernommen und daher kann ein Reklamationsanspruch nicht geltend gemacht werden.
XIII. Sonstige Bedingungen
a) Lagerware kann grundsätzlich nur innerhalb von 3 Monaten zurückgenommen werden, wenn sie in einem einwandfreien Zustand ist. Hierbei verweisen wir auf unser Recht, Ihnen anteilige Rücknahmekosten zu berechnen.
b) Bei extra hergestellter oder / und geschnittener Ware, d.h. bei Sonderanfertigungen (z.B. Winkel auf Maß) oder Bestellware (d.h. keine Lagerware) ist nach erfolgter Fertigung keine Auftragsänderung oder Warenrückgabe möglich.
c) Bohr- und Schnittspäne müssen sofort nach der Montage vom Material entfernt werden.
XIV. Wichtige generelle Hinweise zu den Sonderposten u. d. 2.-Wahl-Artikeln:
1.Trapezbleche und Isolierpaneele
-RAL-Töne können von der Norm abweichen.
-Abweichung von der Norm -Beschichtungsdicke möglich.
-Verzinkung i.d.R. nicht so dick wie bei 1. Wahl Bleche.
-Bleche haben keine Zulassung, da die Coils (Blechrollen) kein Zeugnis haben.
-Durch dünnes und / oder weiches Material können Spannungswellen und Druckstellen entstehen.
-Einzelanfertigungen
-ausschließlich Isolierpaneele: Es können Fehler beim Schaum auftreten.
2. OSB - und Spanplatten
-vorhandene Beschädigungen durch Stapler möglich.
-Es besteht die Möglichkeit, dass der Leim nicht gleichmäßig verteilt ist. 
-Einzelanfertigungen
XV. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma
2. Auf das Vertragsverhältnis findet nur deutsches Recht Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt werden.
4. Für sämtliche Produkte gelten weiterhin die Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten.